485_Finanzamt

Bitte beachtet den neuen Nachtrag im Text unten (braun fettgedruckt)

Wie die meisten Mitglieder sicherlich schon mitbekommen haben, ist das

Urteil des Finanzgerichts Kassel rechtskräftig geworden. Das Finanzgericht

Kassel hat die Gemeinnützigkeit unseres Sportes bestätigt. Eine Aufklärung,

Der 1.Vorsitzende der Spielervereinigung P4P, Uli Stoepel (Wild Card Wiesbaden), hatte eine Umfrage mit Abstimmöglichkeit in Sachen einheitliches Regelwerk in Deutschland auf Tischfußball.de gepostet. Von 194 Teilnehmer stimmten 71% für eine Anpassung der P4P-Regeln an das Regelwerk des Tischfußball-Weltverbandes ITSF, welches in 64 Mitglieds-Ländern zum Einsatz kommt.