Die seit 2024 bei Challenger-Turnieren zusätzlichen anfallenden 5 € Startgeld werden vom TVFH, wie vom DTFB vorgesehen, zur Förderung des Tischfußball-Sports eingesetzt. Der Vorstand hat beschlossen, dies in der laufenden Saison nach der folgenden, vorläufigen Regelung umzusetzen und aufgrund der Erfahrungen dann zur nächsten Generalversammlung einen entsprechenden Antrag zur Ergänzung der Gebührenordnung einzubringen:

Die Förderung des Tischfußball-Sports aus den zusätzlichen Challenger-Gebühren erfolgt insbesondere durch eine Unterstützung der Ausrichter von Challenger-Turnieren bei anfallenden Transportkosten für die vom Verband zur Verfügung gestellten Kickertische. Darüber hinausgehende Mittel können ggf. für andere Projekte (z.B. Jugendarbeit oder Schiedsrichterwesen) zur Verfügung gestellt werden oder werden für die Ergänzung/Erweiterung und Unterhaltung das zu Verfügung gestellten Equipments eingesetzt.

 

Abführen des Startgeld-Anteils an den Verband

Nach Abschluss eines Challenger-Turnieres meldet das ausrichtende Mitglied außer dem Ergebnis auch die Anzahl zahlender Teilnehmer (ohne Junioren) und überweist innerhalb von 4 Wochen ohne gesonderte Aufforderung den abzuführenden Startgeldanteil (5 € je zahlendem Teilnehmer) an den TFVH.

 

Fördermittel-Anfrage / Transportkosten-Unterstützung

Jedes Mitglied, das zur Ausrichtung eines Challenger-Turnieres vom Verband zur Verfügung gestellten Kicker einsetzt, kann einen Transportkosten-Zuschuss in Höhe von max. 50 € pro Kicker beantragen. Dazu oder zur Anfrage von finanzieller Unterstützung für anderweitige Tischfußball-fördernder Vorhaben ist ein formloser Antrag per Email an den Vorstand zu stellen mit kurzer Erläuterung des Vorhabens und der gewünschten Unterstützung.

Abgesehen von der Transportkosten-Unterstützung Challenger-Turniere entscheidet der Vorstand im Einzelfall nach Relevanz des Vorhabens und verfügbaren Mitteln.

Zum Abruf des Transportkosten-Zuschusses ist nach Abschluss des Turniers per Email an den Kassenwart die Anzahl der ausgeliehenen Verbands-Kicker und der Nachweis der tatsächlich angefallenen Transportkosten zu übermitteln.

Diese Transportkosten-Unterstützung wird in der Regel nur für Challenger-Turnieres gewährt, nicht für itsf-Turniere.

Bei mehrtägigen Challenger-Turnieren (z.B. Samstag Doppel, Sonntag Einzel) oder falls zwischen zwei Turnieren die Verbands-Kicker ausnahmsweise bei dem Ausrichter verbleiben, kann nur die gleiche Transportkosten-Unterstützung wie für ein Turnier beantragt werden.