Als Junioren U19 spielberechtigt sind diejenigen, die am 31.12. des Vorjahres nicht älter als 18 Jahre alt waren.

Als Junioren U16 spielberechtigt sind diejenigen, die am 31.12. des Vorjahres nicht älter als 15 Jahre alt waren.

Als Junioren U13 spielberechtigt sind diejenigen, die am 31.12. des Vorjahres nicht älter als 12 Jahre alt waren.                                                                                        

Als Senioren Ü50 spielberechtigt sind diejenigen, die am 31.12. des Vorjahres mindestens 50 Jahre alt waren.

Als Senioren Ü63 spielberechtigt sind diejenigen, die am 31.12. des Vorjahres mindestens 63 Jahre alt waren.

 

Stand:12/2019